Die eGA (siehe Einführung) wurde in Deutschland zwar seit 2011 regional getestet, aber noch nicht flächendeckend eingesetzt, da die eGA zwar seit 2004 zu den satzungsmäßigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt, es aber noch keinerlei Regelungen in Bezug auf den Datenschutz gibt. Die Nutzung der eGA ist also freiwillig und der Patient vergibt die Zugriffsrechte.
Es gibt kommerzielle Unternehmen, die den Zugriff auf die eGA online oder offline über USB-Massenspeicher anbieten. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über einen Teil der Anbieter.
(Unsere Ideen zu einer Umsetzung in Deutschland: Umsetzungsvorschlag)
Name | Hersteller | Webseite |
LifeSensor | InterComponentWareAG | www.lifesensor.de |
vita-X | CompuGROUP Holding AG | www.vita-x.com |
Careon | careon GmbH | www.careon.de |
Akteonline | Gesakon GmbH | www.akteonline.de |
Clinixx-WEGA | AMC Medical Communications GmbH | www.amc-gmbh.com |
AvetanaFile | Avetana GmbH | www.avetana.de |
Die Leistungen einer solchen Gesundheitsakte unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter so bietet die Careon GmbH z.B. folgende Leistungen in ihrer Gesundheitsakte:
Nutzer des Online-Tools bekommen durch das Tool die Möglichkeit, eine strukturierte Dokumentation von medizinischen Ereignissen anzulegen, Erinnerungsservices einzurichten sowie eCommerce-Angebote z.B. von Versandapotheken zu nutzen.
In der Gesundheitsakte können beispielsweise Adressen von Ärzten, Untersuchungstermine, Krankheiten und eingenommene Medikamente hinterlegt werden. Damit helfen Patienten Ihrem Arzt bei jeder Behandlung, vermeiden dadurch unerwünschte Wechselwirkungen und behalten stets selbst den Überblick über Ihre Gesundheitshistorie.
Dabei achtet careon auf die Sicherheit der hinterlegten Daten: Auf alle Daten hat nur der Nutzer alleine Zugriff. Die Verschlüsselungsverfahren der Gesundheitsakte entsprechen dem neuesten Stand der Technik.
http://careongmbh.de.www27.your-server.de/startseite_de0.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitsakte, 15.01.14
http://flexikon.doccheck.com/de/Elektronische_Gesundheitsakte, 16.01.14
Seit dem 1.7.2012 gibt es die von der australischen Regierung ins Leben gerufene und von der NEHTA (National Electronic Health Transition Authority) implementierte PCEHR (Personally Controlled Electronic Health Record). Diese elektronische Gesundheitsakte ist freiwillig und der Patient hat die Datenhoheit und Verfügungsgewalt. Ihr Ziel ist der sichere und schnelle Zugriff auf die Krankengeschichte eines Patienten, um Kosten zu sparen (durch doppelte Untersuchungen, unerwünschte Arzneimittelwirkung, Fehldiagnosen aufgrund unzureichender Informationen).
Die Speicherung der Daten erfolgt in einem verteilten System. Der Zugriff wird durch eine Public-Key-Infrastruktur (gemäß ISO/TS 17090) abgesichert und Nachrichten werden per Secure Message Delivery (gemäß australischem Standard ATS 5822-2010) übermittelt.
http://en.wikipedia.org/wiki/Personally_Controlled_Electronic_Health_Record, 19.12.2013
Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners. Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken.
Die Patientendaten werden zwar von den Behandelnden in unterschiedlichen Formaten eingestellt, erscheinen aber in der zentralen nationalen Datenbank in einem Standardformat. Zum Abruf der Daten wird die Patientengesundheitskarte als Schlüssel genutzt.
http://en.wikipedia.org/wiki/Electronic_health_record, 19.12.2013
http://e-estonia.com/components/electronic-health-record, 19.12.2013
2010 hat die jordanische Regierung begonnen, das elektronische Patientenakten-System VistA der US-Behörde für Veteranengesundheit in Krankenhäusern einzusetzen. Sobald die Implementierung abgeschlossen ist, wird Jordanien das größte Land sein mit einem landesweit einheitlichen elektronischen Gesundheitsversorgungsnetzwerk, dem über 850 Krankenhäusern und Kliniken angehören.>
VistA ist ein Open-Source-System für elektronische Patientenakten. Der Patient erteilt den Zugriff auf seine Daten.
http://en.wikipedia.org/wiki/Electronic_health_record, 19.12.2013
http://nhsvista.net/jordan/, 19.12.2013
Im Jahr 2012 wurde in Österreich das flächendeckende System der elektronischen Gesundheitsakte ELGA gesetzlich durch das Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G verankert, welches Anfang 2013 in Kraft getreten ist
Teil des Gesetzes ist, dass jeder Bürger zwar zunächst an der ELGA automatisch teilnimmt, allerdings seiner Teilnahme widersprechen und diese damit beenden oder auch auf bestimmte Aspekte einschränken kann. Dies ist bereits ab Anfang 2014 möglich. Die Daten werden erst ab Anfang 2015 von Krankenhäusern und Mitte 2016 von niedergelassenen Ärzten einsehbar und editierbar sein. Bis dahin muss das System flächendeckend installiert werden.
Bestandteil des ELGA-Systems ist der sogenannte zentrale Patientenindex, in dem allerdings nicht die Patientendaten selbst abgespeichert sind, sondern lediglich der Ort, an dem sie zu finden sind. Über Webservices, die IHE-konforme Schnittstellen (IHE = Integrating the Healthcare Enterprise) bereitstellen, kann dann auf die verteilten Server mit den Daten zugegriffen werden. Beim Transport werden die Daten nach dem speziellen IHE-Standard ATNA (Audit Trail and Node Authentication) verschlüsselt. Die Patientendaten müssen im neuen Format der Clinical Document Architecture zur Verfügung gestellt werden. Will ein Arzt oder anderer Berechtigter auf die Daten zugreifen, muß er sich zum einen mit der sogenannten o-card als Arzt authentifizieren und zum anderen die tatsächliche Behandlung durch die vom Patienten vorgelegte elektronische Gesundheitskarte namens e-card nachweisen. Versicherungen, Arbeitgeber usw. haben generell KEINEN Zugriff auf die Daten.
Der Patient hat Einsicht in seine Daten und er kann Dokumente ein- bzw. ausblenden. Des weiteren kann er sehen, wer jeweils auf seine Daten zugreift.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01936/fname_271567.pdf, 21.11.13
http://www.elga.gv.at/index.php?id=faq, 21.11.13
http://www.itsv.at/mediaDB/907354_Wiener%20Zeitung,%20September%202012,%20Teil%201.pdf, 15.01.14
http://wiki.hl7.de/index.php/IHE_DE_Cookbook#IHE_Audit_Trail_and_Node_Authentication_.28ATNA.29, 15.01.14
Von 2008 bis Ende 2012 hat Schweden eine national einheitliche ärztegeführte elektronische Patientenakte namens NPÖ (National Patient Overview) eingeführt. Der Patient muss nun ein Formular beim Arzt abgeben, wenn er nicht am NPÖ-System teilnehmen möchte (Kinder haben diese Möglichkeit allerdings nicht). Weitere Pläne für die NPÖ schließen ein Web-Portal ein, das Bürgern den Zugang zu ihren eigenen Patientendaten verschafft, sowie eine Smartphone-Schnittstelle für den jederzeitigen mobilen Zugriff der Behandelnden auf die elektronische Patientenakte.
Eine zentrale Speicherung findet nur für Laborberichte statt, während sonstige Patientendaten lokal bei der jeweiligen behandelnden Institution abgelegt werden. Behandelnde, die auf Patientendaten zugreifen wollen, müssen eine gültige e-service identity card vorweisen und der Zugriff wird in jedem Fall registriert.
http://www.intersystems.com/library/library-item/sweden-uses-healthshare-to-create-and-deploy-a-national-electronic-health-record-in-record-time/, 09.01.2014
http://www.orebroll.se/Files-sv/%C3%96rebro%20l%C3%A4ns%20landsting/Om%20landstinget/Informationsmaterial/Trycksaker/Broschyr_npo_engelsk_version.pdf, 09.01.2014
http://www.cehis.se/vardtjanster/npo/anslutna_vardgivare/, 09.01.2014