Passive Sterbehilfe
Grundlagen
Unter dem Begriff “passive Sterbehilfe” versteht man die bewusste Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen[1]. Die Entscheidung dazu kann medizinische Gründe haben, wenn beispielsweise weitere Behandlungen keine gesundheitsfördernden Wirkungen haben. Sie kann vom Patienten selbst bzw. von seinen Angehörigen gefällt werden, falls der Patient dazu nicht selber in der Lage ist, wie es speziell bei Komapatienten der Fall ist. Grund hierfür ist es, einen schmerzhaften und langsamen Tod zu vermeiden und den Patienten von seinem Leiden zu erlösen. Aus ethischer Sicht steht der Wille des Patienten an erster Stelle, wobei seine Beurteilungsfähigkeit und die ggf. vorhandene Patientenverfügung von Ärzten und Angehörigen geprüft werden sollte[2].
Ethikzentrum.de schreibt diesbezüglich:
“Ärzten hat das Urteil des Bundesgerichtshofs Klarheit gebracht, dass die Beendigung einer nicht oder nicht mehr gewünschten Maßnahme erlaubt ist. Vielmehr ist die Beendigung einer nicht oder nicht mehr gewünschten Behandlungsoption ethisch geboten. Es wird durch die Beendigung einer Maßnahme dem krankheitsbedingten Verlauf der Krankheit Raum gegeben. Die Befolgung der Wünsche des Patienten stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten”[3].
Aus moralischer Sicht ist die Entscheidung für die passive Sterbehilfe sehr umstritten, da der Tod zum einen als Erlösung von dem Leid gesehen werden kann. Andererseits kann es mit Mord gleichgesetzt werden, was zu Gewissenskonflikten, gerade für die Angehörigen, führen könnte[4].
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, welches die medizinischen Maßnahmen bei einem Unfall oder einer Erkrankung festlegt, falls der Patient nicht in der Lage ist, seinen Willen selbstständig zu Äußern. Falls der Fall eintritt, dass der Patient laut seiner Patientenverfügung unter gewissen Umständen die passive Sterbehilfe erwünscht, dann kann keine andere Person diese Entscheidung widerrufen, nicht einmal enge Verwandte[5]. Aus diesem Grund sollte dieses Dokument sehr genaue Angaben über den eigenen Willen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls haben.
Literatur
- [1]vgl. http://www.sterbehilfe-info.de/sterbehilfe-was-bedeuten-die-begriffe-eigentlich/
- [2]vgl. http://www.dghs.de/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/Publikationen-Volltext-Strafrechtliche-Aspekte-der-Suizid-Begleitung-in-Deutschland.pdf
- [3]vgl. http://www.ethikzentrum.de/patientenautonomie/gerichtsentscheidungen/index.htm
- [4]vgl. http://www.aerzteblatt.de/archiv/65144/Gesetz-zu-Patientenverfuegungen-Autonomie-des-Patientenwillens
- [5]vgl. http://www.aerzteblatt.de/archiv/65144/Gesetz-zu-Patientenverfuegungen-Autonomie-des-Patientenwillens