Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Rechte für die Weitergabe und Nutzung von persönlichen Daten lassen sich soziale Netzwerke über sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) übertragen, denen der Benutzer bei der Erstellung eines Benutzerkontos zustimmt. Neben der Datennutzung regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen weitere Rechte und Pflichten zwischen dem Betreiber des sozialen Netzwerkes und dem Nutzer.
Da Allgemeine Geschäftsbedingungen eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen bei der Nutzung von sozialen Netzwerken sind, werden in diesem Kapitel die deutschen Rechtsgrundlagen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgestellt und mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook und Google+ verglichen.
Bedeutung
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach deutschem Recht Bedingungen für Verträge, die von einer Vertragspartei der anderen vorgelegt werden. Dabei kann die Vertragspartei, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, an diesen keine inhaltlichen Änderungen vornehmen. Individuell kann jedoch im Vertrag vereinbart werden, dass einzelne Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berücksichtigt werden. Der Sinn von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, viele einzelne Verträge durch einen verallgemeinerten und standardisierten Vertragsrahmen zu erweitern und zu vereinfachen.
Ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesondert aufgeführt werden oder ob sie Bestandteil des Vertrages sind, ist ebenso unwichtig wie die äußere Form dieser Bedingungen. Individuell ausgehandelte Verträge stellen allerdings keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar (§ 305 (1) Bürgerliches Gesetzbuch).
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch
Seit dem 1. April 1977 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzlich im AGB-Gesetz verankert. Dort werden gesetzliche Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert, die verhindern sollen, dass ein Vertragspartner den anderen Vertragspartner benachteiligt. Das Gesetz soll diese Benachteiligungen abwenden und Vertragsgerechtigkeit herstellen, indem in die einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit eingegriffen wird.
Das AGB-Gesetz wurde aufgrund der Modernisierung des Schuldrechts außer Kraft gesetzt und die Inhalte wurden am 1. Januar 2002 in die Paragraphen § 305–310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) übertragen.
Bestimmungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach § 305 (2) BGB muss zum einen bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden. Zum anderen muss der Inhalt für alle Vertragspartner zugänglich gemacht werden. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und die andere Vertragspartei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Vertrags.
Mehrdeutige oder überraschende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner nicht zu erwarten braucht oder ungewöhnlich von der äußeren Form des Vertrags abweichen, können nicht Gegenstand des Vertrags werden. Besteht Interpretationsspielraum bei einzelnen Bestimmungen, wird die Vertragspartei, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt hat, benachteiligt (§ 305c BGB).
Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einbezogen oder nachträglich ungültig geworden sind, bleibt der Vertrag dennoch gültig. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 BGB).
Laut § 307 BGB muss der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrolliert werden. So sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, wenn ein Vertragspartner durch unverständliche Formulierungen beeinträchtigt wird oder wenn Regelungen den Zweck des Vertrages infrage stellen.
In den Paragraphen § 308 und § 309 BGB sind weitere Anforderungen definiert, die Klauselverbote mit und ohne Wertungsmöglichkeiten enthalten. Im Folgenden wird jeweils ein Beispiel daraus betrachtet.
Sofern keine angemessene Frist eingeräumt und nicht deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Vertragspartner automatische Erklärungen durch bestimmte Handlungen abgibt, sind Bestimmungen dieser Art in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig.
Ebenfalls ungültig sind Bestimmungen, nach denen Preiserhöhungen für erbrachte Waren oder Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss möglich sind.
Die folgenden Abschnitte enthalten grundlegende Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Alle Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in [1], die Facebook „Nutzungsbedingungen” bzw. „Erklärung der Rechte und Pflichten” nennt.
Jeder Benutzer darf nur für sich selbst ein einziges persönliches Konto zur nicht-kommerziellen Nutzung unter Angabe von ausschließlich wahren und aktuellen Angaben erstellen. Das Anlegen eines Kontos ist verboten, wenn der Ersteller unter 13 Jahre alt ist, bereits ein gesperrtes Konto bei Facebook besitzt oder ein „registrierter Sexualstraftäter” ist, die in Deutschland allerdings nicht erfasst werden [2]. Facebook besitzt das uneingeschränkte Recht, bestehende Accountnamen zurückzuverlangen (§ 4. Facebook-AGB).
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Facebook das Recht vor, Facebooks Dienste für den Benutzer teilweise oder vollständig einzustellen. Der Benutzer kann seinen Account jederzeit löschen (§ 14. Facebook-AGB).
Auf Facebook dürfen keine pornographischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalte eingestellt werden (§ 3.7. Facebook-AGB). Außerdem dürfen Beiträge weder Rechte anderer Personen noch gesetzliche Bestimmungen verletzen. Facebook behält sich vor, Inhalte zu löschen, sofern sie nach Facebooks Ansicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen (§ 5. Facebook-AGB).
Facebook gewährleistet keine Sicherheit bei Facebook, wobei nicht einmal geklärt wird, was diese Allgemeine Geschäftsbedingungen unter „Sicherheit” versteht. Als Sicherheitsmaßnahmen werden dem Benutzer Hacker- und Virenangriffe, Werbeinformationen, Automatisierungen und allgemein „rechtswidrige, irreführende, bösartige oder diskriminierende Handlungen” untersagt (§ 3. Facebook-AGB).
Facebook erhält das übertragbare und kostenlose Recht, alle eingestellten Inhalte weltweit zu nutzen. Anwendungen innerhalb von Facebook erhalten Informationen und Inhalte der Benutzer, müssen aber die „Privatsphäre” der Benutzer „respektieren” (§ 2. Facebook-AGB).
An Werbekunden werden Informationen und Inhalte der Nutzer nur mit deren Zustimmung übertragen. Außerdem darf Facebook den Namen und das Profilbild eines Nutzers zusammen mit Werbung nutzen, wenn der Nutzer dies in seinen Einstellungen nicht ausschließt (§ 10. Facebook-AGB).
Persönliche Daten dürfen in die USA weitergegeben und dort verwendet werden (§ 16.1. Facebook-AGB).
Facebook informiert auf einer speziellen Webseite für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Regelfall werden die Nutzer sieben Tage vor Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachrichtigt (§ 13. Facebook-AGB). Für Nutzer mit deutschem Wohnsitz gilt davon abweichend (§ 16.3. Facebook-AGB), dass sie von Facebook über die Änderungen informiert werden und anschließend 30 Tage Zeit haben, um bei Ablehnung der neue Bestimmungen das eigene Konto zu löschen. Andernfalls gilt die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen [3].
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook enthalten weitere interessante Bestimmungen, von denen hier einige wiedergegeben werden.
Facebook nimmt sich das Recht, kommerzielle Produkte nicht unbedingt als solche kenntlich machen zu müssen (§ 10.3. Facebook-AGB).
Alle Klagen gegen Facebook müssen in Santa Clara County, Kalifornien, eingereicht werden (§ 15.1. Facebook-AGB). In den deutschen ergänzenden Richtlinien unter [4] wird diese Bestimmung ersetzt durch die Mitteilung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutschem Recht unterliegen (§ 2. Facebook-AGB).
In § 18.7. Facebook-AGB gibt sich Facebook das Recht, alle Rechte und Pflichten von Facebook bei „einer Fusion, einer Akquisition, dem Verkauf von Vermögenswerten oder kraft Gesetzes oder anderweitig frei” zu übertragen.
Gemäß [5], § 16.3. Facebook-AGB in [6] und § 2. Facebook-AGB in [7] gilt für die Nutzungsbedingungen von Facebook deutsches Recht, sodass die deutschen Regelungen in § 305–310 BGB auf Facebooks Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Facebooks Nutzungsbedingungen nach deutschem Recht gültig sind.
Wie oben bereits beschrieben, sind überraschende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig. Ein Beispiel dafür könnte Facebooks Recht sein, gemäß § 18.7. Facebook-AGB seine Rechte und Pflichten aus fast beliebigen Gründen an Dritte abzutreten.
Bestimmungen, die nicht nur „überraschend” sondern nach § 307 BGB auch zusätzlich „unverständlich” oder benachteiligend sind, sind nach Einschätzung von [8] nicht gültig, wie z.B. § 2.3. Facebook-AGB aus Facebooks Nutzungsbestimmungen, nach denen Anwendungen Daten der Nutzer bekommen.
Ein weiteres Beispiel für problematische Bestimmungen in Facebooks Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Umgang mit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der nach Einschätzung von [9] nicht mit § 307 BGB vereinbar ist, da die Gründe der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht deutlich gemacht werden.
Allgemein gibt es aber zu diesen rechtlichen Fragen bislang nur sehr wenige konkrete Gerichtsurteile [10].
Google+
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google+ sind auf mehrere Dokumente aufgeteilt. Spezifisch für Google+ sind die Bedingungen unter [11]. Darüber hinaus gelten bei Nutzung von Google+ auch Googles allgemeine Nutzungsbedingungen unter [12]. Richtlinien für das Verhalten der Nutzer auf Google+ sind in die „Inhalts- und Verhaltensrichtlinien für Nutzer” [13] ausgelagert.
An die Anmeldung eines Google+-Kontos stellt Google keine Bedingungen, so dass sich jeder Internetnutzer bei Google+ eine Seite erstellen kann.
Eine Google+ Seite kann von Google gesperrt oder entfernt, wenn geltendes Recht, die Rechte anderer Personen oder Nutzungsbedingungen von Google+ Seiten verletzt werden, aber auch, wenn über Google+ Seiten die Bedingungen und Bestimmungen anderer Google-Dienste/-Produkte verletzt oder umgangen werden. Ohne Ankündigung kann sie außerdem entfernt werden, wenn diese mehr als neun Monate nicht genutzt worden ist.
Ein Google+ Konto kann ebenfalls von Google gesperrt oder gelöscht werden, wenn oben genannte Verstöße häufig oder schwerwiegend vorkommen. Eine Person hat keinen Anspruch mehr auf die Nutzung ihres Google+ Profils oder ihrer Google+ Seite, wenn das Profil gelöscht oder das Konto geschlossen worden ist.
Für die Inhalte auf Google+ Seiten gibt es die Inhalts- und Verhaltensrichtlinien für Nutzer von Google+ [14]. Diese enthalten unter anderem Vorgaben darüber, dass Nutzer keine pornografischen Inhalte verbreiten dürfen und vertrauliche Daten anderer Personen nicht veröffentlicht werden dürfen. Außerdem ist es verboten, andere Personen oder Personengruppen zu diskriminieren und grundlose Gewaltdarstellungen zu verbreiten. Die auf den Seiten gezeigten Texte und Bilder müssen diesen Vorgaben genügen, denn diese sind Teil der Nutzungsbedingungen für Google+ Seiten.
Google+ Profile sowie die Google+ Seiten sind öffentlich verfügbar. Die Seiten können aber so eingestellt werden, dass nur ein bestimmter Anteil von angemeldeten Nutzern mit der Seite interagieren kann. Diese Einstellungen können allerdings auch von Google vorgenommen werden, um die Google+ Seite einzuschränken. Eigene Richtlinien und technische Beschränkungen, die von Google bereitgestellt werden, dürfen nicht in Google+ Seiten eingesetzt werden.
Google gewährleistet Sicherheitsmaßnahmen, die gespeicherte Daten vor unbeabsichtigten äußeren Einflüssen schützen. Dabei werden interne Kontrollen von Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung durchgeführt. Außerdem findet eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen statt, wie Verschlüsselung oder physische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Systeme, die die personenbezogenen Daten sichern.
Eine Berechtigung Daten einzusehen, haben nur Google Mitarbeiter, Auftragsnehmer und Vertreter, die die Daten notwendigerweise benötigen, um sie zu verarbeiten. Diese Personen haben die Verpflichtung, vertraulich mit den Daten umzugehen. Wird diese Verpflichtung missachtet, kann das eine Kündigung oder eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Nur unter den folgenden Bedingungen werden personenbezogene Daten, die von Google gespeichert werden, an Dritte weitergeleitet. Dabei reicht es aus, dass ein Bedingung erfüllt ist.
Die erste Bedingung ist, dass Google die Einwilligung des Betroffenen vorliegen hat und eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist.
Die zweite Bedingung besagt, dass nur vertrauenswürdige Unternehmen oder Personen Daten erhalten, um sie im Auftrag von Google zu verarbeiten. Das Unternehmen oder die Personen sind aber verpflichtet, dies nur unter der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen zu tun.
Die dritte Bedingung ist, dass ein Zugriff auf Daten, die Nutzung, Speicherung oder Veröffentlichung erforderlich sind, um z.B. gesetzliche Richtlinien umzusetzen oder um die Rechte und die Sicherheit von Google, seinen Nutzern und der Öffentlichkeit zu bewahren.
Nutzer von Google+ werden benachrichtigt, bevor personenbezogene Daten an andere Unternehmen weitergeleitet werden und somit unter andere Datenschutzrichtlinien fallen würden. Dies könnte eintreten, wenn Google sich mit einem anderen Unternehmen zusammenschließt, übernommen wird oder Vermögensgegenstände verkauft werden.
Der Nutzer muss sich regelmäßig selbst über Änderungen der Nutzungsbedingungen informieren. Sobald Änderungen in Kraft getreten sind, stimmt man diesen automatisch zu, wenn man weiterhin Google+ Anwendungen verwendet. Dadurch ist es möglich, dass Nutzer automatisch Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen ohne dass sie von den Änderungen erfahren haben. Möchte man die neuen Nutzungsbestimmungen nicht akzeptieren, darf man keine Google+ Seiten mehr benutzen.
Google hat sich verpflichtet, personenbezogene Daten aus der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten unter Einhaltung des US-Safe-Harbor-Abkommens zu speichern, zu benutzen und zu verwahren. Dadurch erhält Google eine Zertifizierung und kann damit den Nachweis erbringen, dass die Bestandteile der US-Safe-Harbor-Datenschutzvereinbarungen umgesetzt werden.
Diese Datenschutzregelungen werden von Google konstant kontrolliert. Falls dennoch eine Beschwerde formuliert wird, soll der Absender der Beschwerde kontaktiert werden. Dabei arbeitet Google mit Behörden, auch Datenschutzbehörden, zusammen, um Lösungen für Beschwerden zu finden, auch für solche, die nicht direkt mit Google geklärt werden können.
Allgemein haben Gerichtsurteile gezeigt, dass die Nutzungsbedingungen von Google auch insgesamt unter deutschem Recht gelten müssen [15]. Wegen fehlenden Gerichtsurteilen zu Google+, kann nur vermutet werden, dass sehr wahrscheinlich die Bestimmungen zur Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zur Datenweitergabe ungültig sind.
Vergleich
Sowohl Facebook als auch Google+ gehen inhaltlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich auf die gleichen Thematiken ein. Die wichtigsten Punkte sind in der folgenden Tabelle gegenüber gestellt.
Neben grundlegenden Übereinstimmungen bei erlaubtem Inhalt und der Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland fällt auf, dass Google+ tendenziell kundenfreundlichere Bestimmungen bei den Themen Datensicherheit und Weitergabe von Daten an Dritte hat als Facebook. Facebook fällt durch die 30-Tage-Bestimmung bei Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen positiv sowie durch seine Bestimmung, eigene Rechte und Pflichten fast unbeschränkt an andere zu übertragen, negativ auf, so dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google+ insgesamt positiver als die von Facebook zu bewerten sind.
Kriterium | Google+ | |
---|---|---|
Konto | Mindestalter: 13 Jahre; Kontosperrung bei Verstoß gegen AGB; nicht-kommerzielle Nutzung | Jeder kann sich anmelden; Kontosperrung bei Verstoß gegen Rechte anderer und AGB |
Inhalte | Inhalte, die Rechte anderer oder Gesetze verletzen, sind verboten | Inhalte, die Rechte anderer oder Gesetze verletzen, sind verboten |
Sicherheit von Daten | Keine Sicherheit gewährleistet, Verbot gefährender Handlungen | Gewährleistet Datensicherheit; interne Sicherheitskontrollen; Verbot von Gesetzeswidrigem |
Weitergabe von Daten | Facebook darf Daten übertragbar und kostenlos weltweit nutzen | Bedingungen: Zustimmung, Erforderlichkeit oder Vertrauenswürdigkeit der dritten Partei |
Änderungen der AGB | Nutzer hat 30 Tage Zeit, AGB anzunehmen oder Konto zu löschen | Nutzer stimmt u.U. Änderungen ohne Kenntnis automatisch zu |
Anwendung in Deutschland | Unterliegen deutschem Recht, einige Bestimmungen wahrscheinlich ungültig | Unterliegen deutschem Recht, Safe-Harbor Abkommen, Einiges wahrscheinlich ungültig |
Weiteres | Facebook kann seine Rechte und Pflichten fast unbeschränkt übertragen | Google+ benachrichtigt Nutzer vor Datenübertragung bei Verkauf des Unternehmens |
[1] Quelle: http://www.facebook.com/legal/terms
[2] Quelle: http://socialmediarecht.wordpress.com/2010/07/23/ein-paar-gedanken-zu-den-nutzungsbedingungen-von-facebook/
[3] Quelle: https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php
[4] Quelle: https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php
[5] Quelle: http://socialmediarecht.wordpress.com/2010/07/23/ein-paar-gedanken-zu-den-nutzungsbedingungen-von-facebook/ Quelle:
[6] Quelle: http://www.facebook.com/legal/terms
[7] Quelle: https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php
[8] Quelle: http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/170-Einraeumung-von-Nutzungsrechten-bei-Facebook,-Youtube-Co-Auswirkungen-fuer-Verbraucher-und-Unternehmen.html
[9] Quelle: http://www.internet-law.de/2010/04/kann-facebook-seine-nutzungsbedingungen-einfach-andern.html
[10] Quelle: http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/170-Einraeumung-von-Nutzungsrechten-bei-Facebook,-Youtube-Co-Auswirkungen-fuer-Verbraucher-und-Unternehmen.html
[11] Quelle: https://www.google.com/intl/de/+/policy/pagesterm.html
[12] Quelle: http://www.google.com/accounts/TOS
[13] Quelle: https://www.google.com/intl/de/+/policy/content.html
[14] Quelle: https://www.google.com/intl/de/+/policy/content.html
[15] Quelle: http://www.vzbv.de/mediapics/google_lg_hamburg_07_08_2009.pdf