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Zensurgeschichte - Deutschland

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Deutsche Demokratische Republik (Oktober 1949–Oktober 1990)

Der Bau der Mauer hatte neben dem Zweck als „befestigte Staatsgrenze“ auch zensurtechnische Auswirkungen. Das Reisen in die Bundesrepublik Deutschland wurde erschwert und die Bevölkerung so vom „kapitalistischen“ Westen abgeschnitten. Neben dieser offensichtlichen Zensur wurden aber auch innerhalb der DDR Zensurmaßnahmen ergriffen. Diese hatten zu großen Teilen parteipolitische Gründe, denn eine unabhängige freie Meinungsbildung, Öffentlichkeit und zivilgesellschaftliche Elemente waren im „gelenkten Einheitsstaat“ der DDR nicht vorgesehen. Es existierte zunächst jedoch vor allem die sog. „Schere im Kopf“. Diese sorgte dafür, dass Autoren und Künstler ihre Werke aufgrund von Angst vor der Regierung umgestalteten. Der Staat brauchte bei dieser Art der Selbstzensur nicht eingreifen. Dies war somit die einfachste und wichtigste Zensurmöglichkeit. Offiziell existierte in der DDR lange keine in der Verfassung verankerte Zensur. Daher waren viele Zensurmaßnahmen oft sehr schwammig und unklar formuliert, häufig sogar schlecht umgesetzt. Einige der durchgeführten Zensurmaßnahmen sollen nun kurz vorgestellt werden:

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1. Zensur der Nachrichten:

Die Zensur der Medien war ein staatlicher Prozess. Ähnlich zur Zeit des Nationalsozialismus gab es in der DDR ein Amt für Propaganda. Dem Zentralkomitee der DDR, welches das höchste Staatsorgan darstellt, war die Abteilung für Agitation und Propaganda unterstellt. Diese sorgte durch Anweisungen an die Presse, vorgefertigte Nachrichten und tägliche Pressekonferenzen, für die Inhalte in den Medien. Auch das Layout der Zeitungen wurde zu großen Teilen in Berlin festgelegt. Einmal am Tag erhielten alle Redaktionen Informationen welche Schlagzeilen und Inhalte zu drucken waren: "Meine Meinung kommt um 14 Uhr aus Berlin" war eine geläufige Aussage unter Journalisten. Ein wichtiger Faktor war auch, dass in der Zeit der Sowjetischen Militäradministration, kurz nach dem zweiten Weltkrieg, alle Zeitungen (bis auf einige Parteizeitungen) gleichgeschaltet wurden. Häufig saßen auch Parteimitglieder oder zumindest von der SED ausgewählte und ausgebildete Redakteure in den Redaktionen.

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    2. Zensur der Literatur

    Die Zensur in der Literatur lief weitaus einfacher ab. Alle Verlage der DDR wurden der „Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel“ im Ministerium für Kultur unterstellt. Diese wachte so über alle 78 Verlage und verteilte die zum Druck benötigten Kontingente. Hierzu zählten z.B. Papierzuweisungen und Druckkapazitäten. Sämtliche Druckwerke mussten vorher eine Druckgenehmigung einholen ohne die benötigte Kontingente nicht erteilt wurden. Eine Druckgenehmigung konnte jedoch erst nach einer Vorzensur erhalten werden. Die Inhalte der Literatur waren nach dem Parteiprogramm der SED jährlich festgesetzt und wurden von den Verlagen an die Autoren weitergegeben. Insgesamt erschienen in der DDR nur ca. 10% der Bücher wie zur selben Zeit im Westen. Insgesamt wurden in der Zeit der DDR nur sehr wenige Bücher veröffentlicht wurden und die Entwicklung des Buchmarktes stagnierte.

    Bücher aus dem kapitalistischen Westen konnten in der DDR aus Prinzip nicht erhalten werden. Das Programm der Buchhandlungen wurde nach dem Parteiprogramm entschieden. Es gab Listen mit zugelassener Literatur von Büchern die verkauft werden durften (vgl. „Schwarze Listen“ im Nationalsozialismus). Zudem waren Veröffentlichungen von DDR-Autoren im Westen verboten oder erst nach Zustimmung durch das Büro für Urheberrechte erlaubt. Eine Genehmigung für eine Veröffentlichung im Westen wurde jedoch so gut wie nie erteilt.

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    3. Zensur von Zeitungen und Zeitschriften

    Alle Zeitungen waren in der DDR gleichgeschaltet. Ab 1950 gab es keine überparteilichen Zeitungen mehr, da die Blockparteien geschlossen wurden. Die Zensur der Zeitungen lief über den Vertrieb. Es existierte eine Liste von Zeitungen die nicht verteilt werden durften. Eine Eintragung auf dieser Liste kam einer Zensur inkl. Verbot gleich. So wurde z.B. die sowjetische Zeitung Sputnik (zeitweise sehr populär) wegen einiger kritischer Artikel auf diese Liste aufgenommen. Die Zensur betraf jedoch nicht nur die erwähnten Listen, sondern auch umfasste auch personelle Bestrafungen. Die Chefredakteure jeder Zeitung waren für die erschienenen Artikel haftbar und wurden nach Veröffentlichung eines kritischen Artikels sofort von der Staatssicherheit abgeführt. Dies führte auch zu der oben erwähnten Schere im Kopf.

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    4. Filmzensur

    Da nach Aussagen der DDR-Verfassung keine Zensur existierte gab es auch keine offiziellen Richtlinien für die Zensur von Filmen. Jedoch gab es folgende Gründe die zu einer Zensur führen konnt

    • Darstellung des Lebens im Westen (z.B. Ananas oder Banane auf dem Tisch stellen das Leben im Westen attraktiver als im Osten dar)
    • liberale Stimmung
    • Wunsch nach verbessertem Sozialismus

    Insgesamt war nicht klar welche Filme zensiert werden sollten. Die Angst vor einer Zensur fand daher zu einem großen Teil auch im Kopf statt. Aus Angst vor einer Zensur waren Filmthematiken und Neuerungen im nationalen Kino weniger gewagt. Filmemacher versuchten ein parteiansprechendes Filmthema auf die Leinwand zu bringen. Hier soll eine kleine Auswahl der zensierten Filme inkl. Ihrer Thematik aufgelistet werden:

    • Sonnensucher 1958: kritische Darstellung des Arbeiterstaates (Uranbergbau)
    • Das Kaninchen bin ich: Kritik am Sozialismus (Allgemein)
    • Berlin um die Ecke: Auflehnung gegen den Sozialismus (Protagonisten)

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    5. Elektronische Medien (TV und Radio)

    Zunächst einmal sollte gesagt werden, dass die Zensur von Radio und TV die wirkungsloseste Maßnahme der DDR-Regierung war. In der gesamten DDR (mit Ausnahme des "Tal der Ahnungslosen") konnte Westfernsehen und langwelliges Westradio empfangen werden. Die Nutzung von Medien aus dem Westen stand nach §219, unerlaubte Verbindungsaufnahme, unter Strafe. Dennoch hatte ein Großteil der DDR-Bürger schon Westfernsehen gesehen. In Analogie war die Zensur von Funk- und Fernsehen ähnlich wie bei Zeitschriften geregelt. 1949 wurden alle Sender unter die Kontrolle der Regierung gestellt und 1982 kam es zu einer Zentralisierung. Fortan existierte nur noch eine Sendeanstalt in Ostberlin in der der gesamte Sendebetrieb geregelt wurde. Die Abteilung für Agitation und Propaganda regelte wie bei Zeitschriften die Steuerung der Massenmedien und legte die Inhalte fest. Insgesamt wurde jedoch durch das Westfernsehen das Informationsmonopol der DDR gebrochen. Auch durch Störsender konnte dieses nie zurückerlangt werden.

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    Entgegen den getroffenen Maßnahmen wurde die Zensur in der DDR zunächst per Verfassung verboten. Der entsprechende Artikel 9, Abs. 2, legte fest, dass z.B. eine Pressezensur nicht stattfinden darf. Da dieser Artikel jedoch keine Anwendung fand wurde er 1968 in einer aktualisierten Version der Verfassung gestrichen. Artikel zur freien Meinungsäußerung, Freiheit der Presse und Medien blieben jedoch vor allem zur Rechtfertigung vor und zur "Beruhigung des Westens" bestehen. Aber wie schon bei Artikel 9 fanden diese keine Anwendung und wurden von der Staatsführung ignoriert.

    Um das Volk zensurrechtlich verfolgen zu können, wurden diverse Paragraphen im Strafgesetzbuch geschaffen die insgesamt gesehen Verwendung und Missbrauch von zensierten Medien unter Strafe stellten. So stellte §106 den Missbrauch von Medien für bürgerliche Ideologie, §219 ungesetzliche Verbindungsaufnahme (Zeitschriftenbesitz, Westfernsehempfang) und §245 sowie 246 die Weitergabe von Staatsinformationen an Medien unter Strafe. Eine weitere Art der Zensur stellte §220 dar. Dieser sollte verhindern, dass in Medien Verleumdungen über Staatsmitglieder verbreitet wurden. Die Gesetze wurden von der Staatssicherheit überwacht und ein Übertritt führte häufig zu Gefängnis, was die Angst und Wirkung der Gesetze verstärkte.

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    Insgesamt gesehen war die Zensur in der DDR von ähnlichen Zielen wie im Nationalsozialismus bewegt. Die Parteipolitik entschied hier über die zu treffenden Maßnahmen. Die Schwere der Zensur war jedoch nicht mit der des Nationalsozialismus zu vergleichen, muss jedoch aufgrund des „Einsperrens“ der Bevölkerung durch die Mauer als ebenso schwer eingestuft werden.

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