Bündnis-Vertrag des Bundes der Daekirth

gegeben zu

Xyllomer

im Juli des Jahres 4


Im Bewußtsein, daß nur friedliches Zusammenleben eine für alle erfreuliche Entwicklung der Bundesgenossen gewährleistet, haben die Bewohner von Xyllomer folgenden Vertrag beschlossen:

Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, die unten aufgeführten Paragraphen getreulich einzuhalten und allzeit ein freundschaftliches Verhältnis zueinander zu halten.

  1. Im Falle eines Angriffs von außen helfen sich die Mitglieder des Bundes gegenseitig mit den verfügbaren Mitteln.
  2. Besteuern oder Unterhalten in einem Gebiet, in dem schon ein anderes Mitglied des Bundes Interessen hat, soll so erfolgen, daß kein Nachteil für ein Bündnismitglied entsteht. Unter Nachteil sind im Besonderen ein Absinken der Bevölkerungszahl durch Hunger oder verminderte Einnahmen für andere Steuereintreiber/Unterhalter zu sehen.
  3. Der Handel an nicht eigenen Burgen ist mit dem Burgenbesitzer abzusprechen. Falls mehrere Burgen in einer Region stehen sollen sich die Besitzer so absprechen, daß keinem ein Nachteil entsteht.
  4. Einzelne Beobachter aller Parteien sind in jedem Gebiet des Bündnisses zulässig, sie dürfen dort zu ihrer Ernährung unterhalten. Innerhalb des Bündnisgebiets besteht volle Reisefreiheit für alle Einheiten.
  5. Die Verantwortung für das derzeit einzige Waldgebiet der Insel wird dem Schatten übertragen, er hat dafür Sorge zu tragen, daß das Gebiet den Status "Wald" nicht verliert und liefert Holz zum Selbstkosten-Preis an die Mitglieder.
    Es werden Anstrengungen unternommen, eine weitere Ebene aufzuforsten.
  6. Die Mitglieder des Bundes sind in ihren Entscheidungen völlig frei und von den anderen Bundesgenossen unabhängig. Insbesondere ein Austritt ist jederzeit möglich.
  7. Ein Beschluß über Neuaufnahme oder Ausschluß eines Mitglieds bedarf der einfachen Mehrheit der Mitglieder.
  8. Streitfragen innerhalb des Bündnisses werden friedlich mit Mehrheitsentscheid gelöst. Greift ein Bundesgenosse zu kriegerischen Mitteln gegen ein anderes Mitglied so haben alle anderen den Angegriffenen zu unterstützen.
  9. Abstimmungen jeder Art sind auch gültig, wenn eines der Mitglieder seine Stimme nicht abgibt.

    Unterzeichner:

    Interdimensionale Tee- und Handelsgesellschaft GmbH (92)
    vertreten von: Ingo, Handelsgroßmeister

    Die Dunkelelfen (43)²
    vertreten von: Drizzt do'Urden

    Schattenreich (88)²
    vertreten von: Ein Schatten

    Die Numenorer (36)¹
    vertreten von: Ihrem Herrscher

    Handelskontor Bruchtal (47)²
    vertreten von: Beorn, Kontorleiter


    ¹: Leider haben sich die Numenorer kurz nach dem Zustandekommen des Bundes aus dieser Welt verabschiedet.
    ²: Auch die Dunkelelfen, das Handelskontor Bruchtal und zuletzt auch das Schattenreich haben sich freiwillig aufgelöst.