Bündnis-Vertrag des Bundes der Daekirth
gegeben zu
Xyllomer
im Juli des Jahres 4
Im Bewußtsein, daß nur friedliches Zusammenleben eine für alle
erfreuliche Entwicklung der Bundesgenossen gewährleistet, haben die
Bewohner von Xyllomer folgenden Vertrag beschlossen:
Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, die unten aufgeführten
Paragraphen getreulich einzuhalten und allzeit ein freundschaftliches
Verhältnis zueinander zu halten.
- Im Falle eines Angriffs von außen helfen sich die Mitglieder des
Bundes gegenseitig mit den verfügbaren Mitteln.
- Besteuern oder Unterhalten in einem Gebiet, in dem schon ein anderes
Mitglied des Bundes Interessen hat, soll so erfolgen, daß kein
Nachteil für ein Bündnismitglied entsteht. Unter Nachteil sind im
Besonderen ein Absinken der Bevölkerungszahl durch Hunger oder
verminderte Einnahmen für andere Steuereintreiber/Unterhalter zu
sehen.
- Der Handel an nicht eigenen Burgen ist mit dem Burgenbesitzer
abzusprechen. Falls mehrere Burgen in einer Region stehen sollen sich
die Besitzer so absprechen, daß keinem ein Nachteil entsteht.
- Einzelne Beobachter aller Parteien sind in jedem Gebiet des Bündnisses
zulässig, sie dürfen dort zu ihrer Ernährung unterhalten. Innerhalb
des Bündnisgebiets besteht volle Reisefreiheit für alle Einheiten.
- Die Verantwortung für das derzeit einzige Waldgebiet der Insel wird
dem Schatten übertragen, er hat dafür Sorge zu tragen, daß das
Gebiet den Status "Wald" nicht verliert und liefert Holz zum
Selbstkosten-Preis an die Mitglieder.
Es werden Anstrengungen unternommen, eine weitere Ebene aufzuforsten.
- Die Mitglieder des Bundes sind in ihren Entscheidungen völlig frei und
von den anderen Bundesgenossen unabhängig. Insbesondere ein Austritt
ist jederzeit möglich.
- Ein Beschluß über Neuaufnahme oder Ausschluß eines Mitglieds bedarf
der einfachen Mehrheit der Mitglieder.
- Streitfragen innerhalb des Bündnisses werden friedlich mit
Mehrheitsentscheid gelöst. Greift ein Bundesgenosse zu kriegerischen
Mitteln gegen ein anderes Mitglied so haben alle anderen den
Angegriffenen zu unterstützen.
- Abstimmungen jeder Art sind auch gültig, wenn eines der Mitglieder
seine Stimme nicht abgibt.
Unterzeichner:
Interdimensionale Tee- und Handelsgesellschaft GmbH (92)
vertreten von:
Ingo, Handelsgroßmeister
Die Dunkelelfen (43)²
vertreten von:
Drizzt do'Urden
Schattenreich (88)²
vertreten von:
Ein Schatten
Die Numenorer (36)¹
vertreten von: Ihrem Herrscher
Handelskontor Bruchtal (47)²
vertreten von:
Beorn, Kontorleiter
¹: Leider haben sich die Numenorer kurz nach dem Zustandekommen des Bundes
aus dieser Welt verabschiedet.
²: Auch die Dunkelelfen, das Handelskontor Bruchtal und zuletzt auch
das Schattenreich haben sich freiwillig aufgelöst.