Ordnung der Zwischenprüfung

für die Lehramtsstudiengänge
an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
(ZPO Lehr)

Informatik

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Ordnungsgemäßes Studium von in der Regel 4 Semestern und Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung im Umfang von 24 SWS, nachzuweisen durch Studienbuch.

1.2 Erfolgreiche Teilnahme
an folgenden Lehrveranstaltungen des Grundstudiums:

  1. Programmierkurs für Informatiker
  2. Informatik A - Programmierung - oder B -Datenstrukturen -
  3. Didaktik der Informatik
nachzuweisen durch Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme.

2. Prüfungsanforderungen
In der Zwischenprüfung haben die Studierenden Grundkenntnisse in folgenden Prüfungsgebieten nachzuweisen:

  1. Programmierung
  2. Datenstrukturen
  3. Didaktik der Informatik
Es findet eine mündliche Prüfung in den drei Prüfungsgebieten statt; auf die Prüfungsgebiete a. oder b. können Studienleistungen angerechnet werden.
Anrechenbare Studienleistungen setzen die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren zu den Veranstaltungen nach Nr. 1.2 b. voraus

Anmerkung zu 1.2 b.: nachzuweisen durch Algorithmen und Datenstrukturen I oder Algorithmen und Datenstrukturen II