Ordnung der Zwischenprüfung
an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
(ZPO Lehr)
Informatik
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Ordnungsgemäßes Studium von in der Regel 4 Semestern und Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung im Umfang von 24 SWS, nachzuweisen durch Studienbuch.
1.2 Erfolgreiche Teilnahme
an folgenden Lehrveranstaltungen des
Grundstudiums:
- Programmierkurs für Informatiker
- Informatik A - Programmierung - oder B -Datenstrukturen -
- Didaktik der Informatik
2. Prüfungsanforderungen
In der Zwischenprüfung haben die
Studierenden Grundkenntnisse in folgenden
Prüfungsgebieten nachzuweisen:
- Programmierung
- Datenstrukturen
- Didaktik der Informatik
Anrechenbare Studienleistungen setzen die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren zu den Veranstaltungen nach Nr. 1.2 b. voraus
Anmerkung zu 1.2 b.: nachzuweisen durch Algorithmen und Datenstrukturen I oder Algorithmen und Datenstrukturen II