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Infos zur DPO 3Das Wichtigste der DPO 3
Übergangsfristen (Übergang zur DPO 3)Der FBR Informatik hat in seiner Sitzung am 22.07.98 den folgenden Beschluß gefaßt: Studierende, die beim Inkrafttreten der DPO 3 am 13.05.98 das Vordiplom noch nicht abgelegt haben, können nach der bisher für sie geltenden DPO 1 oder DPO 2 bis zum Ablegen des Vordiploms weiterstudieren. Auf Antrag können sie aber auch sofort zur DPO 3 wechseln. Nach Ablegung des Vordiploms müssen sie nach der neuen DPO 3 weiterstudieren. Auf Antrag kann der Diplomprüfungsausschuß Änderungen der Anforderungen zulassen, wenn nachgewiesen werden kann, daß sich aufgrund des Studienzeitbeginns mit DPO 1 oder DPO 2 die strikte Anwendung der DPO 3 studienzeitverlängernd auswirken würde. Studierende, die beim Inkrafttreten der DPO 3 am 13.05.98 das Vordiplom schon abgelegt hatten, können nach der bisher für sie zutreffenden DPO 1 oder DPO 2 bis zum Abschluß des Hauptdiploms weiterstudieren. Auf Antrag können sie aber auch sofort zur DPO 3 wechseln. gez. |
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