Department für Informatik
  
Uni Fakultäten Fk. II Informatik studium+lehre prüfungsordnungen dpo 3 info

Infos zur DPO 3

Das Wichtigste der DPO 3

Freiversuch:
Erstmals nicht bestandene Fachprüfungen gelten unter bestimmten Umständen als nicht unternommen. Weiterhin können im Rahmen des Freiversuchs bestandene Prüfungen zur Notenverbesserung auf Antrag einmal wiederholt werden. (DPO3 Paragraph 4 Abs. 8)


Berücksichtigung von Behinderungen:
Studierende, die wegen einer Behinderung oder wegen der Betreuung eines eigenen Kindes nicht in der Lage sind Prüfungsleistungen in der vorgeschrieben Form abzulegen, sind Alternativen anzubieten. (DPO3 Paragraph 9 Abs. 10)


Gruppenprüfungen:
Nach der neuen Diplomprüfungsordnung können mündliche Prüfungen als Gruppenprüfungen abgelegt werden. (DPO3 Paragraph 24 Abs. 6)


Interdisziplinarität:
Es müssen nicht beide Gutachter einer Diplomarbeit dem Fachbereich Informatik angehören. (DPO3 Paragraph 26 Abs. 3)

Übergangsfristen (Übergang zur DPO 3)

Der FBR Informatik hat in seiner Sitzung am 22.07.98 den folgenden Beschluß gefaßt:

Studierende, die beim Inkrafttreten der DPO 3 am 13.05.98 das Vordiplom noch nicht abgelegt haben, können nach der bisher für sie geltenden DPO 1 oder DPO 2 bis zum Ablegen des Vordiploms weiterstudieren. Auf Antrag können sie aber auch sofort zur DPO 3 wechseln. Nach Ablegung des Vordiploms müssen sie nach der neuen DPO 3 weiterstudieren. Auf Antrag kann der Diplomprüfungsausschuß Änderungen der Anforderungen zulassen, wenn nachgewiesen werden kann, daß sich aufgrund des Studienzeitbeginns mit DPO 1 oder DPO 2 die strikte Anwendung der DPO 3 studienzeitverlängernd auswirken würde.

Studierende, die beim Inkrafttreten der DPO 3 am 13.05.98 das Vordiplom schon abgelegt hatten, können nach der bisher für sie zutreffenden DPO 1 oder DPO 2 bis zum Abschluß des Hauptdiploms weiterstudieren. Auf Antrag können sie aber auch sofort zur DPO 3 wechseln.

gez.
Prof. Dr. M. Sonnenschein
Dekan des FB Informatik

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