Department für Informatik
  
Uni Fakultäten Fk. II Informatik studium+lehre prüfungsordnungen dpo 3

DPO 3 Eilentscheidungen

  • EILENTSCHEIDUNG DES DEKANS (19.7.2000) :
    Im Sinne des Vertrauensschutzes ($29 Abs. 2) können auch Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen DPO ihr Vordiplom noch nicht abgeschlossen haben, auf Antrag und mit Zustimmung des DPA nach der bisher geltenden Ordnung geprüft werden, sofern sie ihr Vordiplom bis längstens ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen DPO abgeschlossen haben.

    Begründung: die neue DPO enthält genügend viele neue Elemente, so daß eine längere Übergangsregelung als üblich angemessen ist.

    Im Klartext: Wenn die DPO-4 am 15.10.2000 in Kraft tritt, haben Sie noch bis zum 14.10.2001 Zeit, Ihr Vordiplom abzuschliessen und danach nach DPO-3 weiterzustudieren.

  • EILENTSCHEIDUNG DES DEKANS (20.7.2000):
    Studierende nach DPO-3, die bei Inkrafttreten der neuen DPO das Vordiplom noch nicht abgelegt haben, können auf Antrag und mit Zustimmung des DPA nach Inkrafttreten der neuen Ordnung sich nach dieser prüfen lassen.

    Im Klartext: Wenn Sie zur Zeit nach DPO-3 studieren, aber noch keine oder wenige Vordiplomsleistungen oder -vorleistungen erbracht haben, können Sie auf Antrag direkt in die DPO-4 einsteigen.
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