Anwendungsfachvereinbarung Philosophie (DPO3/DPO4/BSc)
Philosophie in der DPO3
Seit dem Wintersemester 1993/94 gilt eine Standardanwendungsfachvereinbarung für das Anwendungsfach Philosophie (FB 5: 5/92, FB 10: 26.8.92, Drs. 8/92 STUK). Diese Vereinbarung wird hier zugrunde gelegt.Soll dieses Fach als Anwendungsfach gewählt werden, ist ein Einzelantrag zu stellen.
Studienberatung: Prof. Dr. W. Büttemeyer, Tel. 798-2299
Grundstudium
Lehrveranstaltungen
- Lehrveranstaltungen im Umfang von 12-14 SWS, z. B. aus den
Gebieten (in Klammern steht die Empfehlung des FB 5 für den
Umfang):
- Einführung in das Philosophiestudium (2 SWS)
- Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie (4 SWS) (z. B. Erkenntnistheorie, Wahrheitstheorien, Theorie und Erfahrung, Wissenschaftliche Begriffsbildung, Wissenschaftsentwicklung) oder Sprachphilosophie (z. B. Grammatiktheorien, Semantiktheorien, Sprachkritik)
- Praktische Philosophie und Ästhetik (4 SWS) (z. B. Ethik, Sozialphilosophie, Anthropologie, Ästhetik)
- Geschichte der Philosophie (2 SWS)
- Philosophie des Geistes
- erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Wissenschaftstheorie oder zur Philosophie des Geistes oder zur Sprachphilosophie
- mündliche Prüfung (30 Minuten)
- Inhalt: Stoff aus Veranstaltungen, die nicht für die Prüfungsvorleistungen verwendet wurden, im Umfang von 8 SWS
Lehrveranstaltungen
- Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 -16 SWS, z. B. aus den
Gebieten (in Klammern steht die Empfehlung des FB 5 für den
Umfang):
- Philosophische Grundlagenfragen (4 SWS) (z. B. Logik und Philosophie der Logik, Philosophie der Mathematik, Technikphilosophie)
- Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie (4 SWS)
- Praktische Philosophie und Ästhetik (2-4 SWS)
- Geschichte der Philosophie (2-4 SWS)
- Philosophie des Geistes (2-4 SWS)
- erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus dem Hauptstudium
- mündliche Prüfung (30 Minuten)
- Inhalt: Stoff aus Veranstaltungen, die nicht für die Prüfungsvorleistungen verwendet wurden oder nicht schon Prüfungsgegenstand waren, im Umfang von 8 SWS
Philosophie in der DPO4
Prüfung- mündliche Prüfung (30 Minuten)
- Inhalt: Stoff aus Veranstaltungen, die nicht für die Prüfungsvorleistungen verwendet wurden, im Umfang von 8 SWS
Lehrveranstaltungen
- Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 -16 SWS, z. B. aus den
Gebieten (in Klammern steht die Empfehlung des FB 5 für den
Umfang):
- Philosophische Grundlagenfragen (4 SWS) (z. B. Logik und Philosophie der Logik, Philosophie der Mathematik, Technikphilosophie)
- Wissenschaftstheorie oder Sprachphilosophie (4 SWS)
- Praktische Philosophie und Ästhetik (2-4 SWS)
- Geschichte der Philosophie (2-4 SWS)
- Philosophie des Geistes (2-4 SWS)
- erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus dem Hauptstudium
- mündliche Prüfung (30 Minuten)
- Inhalt: Stoff aus Veranstaltungen, die nicht für die Prüfungsvorleistungen verwendet wurden oder nicht schon Prüfungsgegenstand waren, im Umfang von 8 SWS
Philosophie im BSc-Studiengang
Diese Anwendungsfachvereinbarung beruht auf einer Empfehlung des Fachbereiches 5 und ist von der STUK Informatik am 11.9.2002 genehmigt worden.Soll dieses Fach als Anwendungsfach gewählt werden, ist ein Einzelantrag zu stellen.
Studienberatung: Prof. Dr. W. Büttemeyer, Tel. 798-2299
Wahlmodule Anwendungsfach 1-5:
- Modul 1:
- Einführung in das Philosophiestudium (2SWS)
- Geschichte der Philosophie (2SWS)
- Modul 2, wählbar aus den 2 Bereichen:
- Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, z.B.
- Erkenntnistheorie
- Wahrheitstheorien
- Theorie und Erfahrung
- Wissenschaftliche Methoden (Definition, Erklärung, Experiment u.ä.)
- Wissenschaftsentwicklung
- Sprachphilosophie, z.B.
- Grammatiktheorien
- Semantiktheorien
- Pragmatik (Sprechakttheorie)
- Sprachkritik
- Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, z.B.
- Modul 3: Praktische Philosophie und Ästhetik, z.B.
- Ethik
- Sozialphilosophie
- Anthropologie
- Ästhetik
- Kultur- und Technikphilosophie
- Modul 4: Theoretische Philosophie, d.h. Erkenntnis- und Wissenstheorie (wenn nicht im Grundstudium gewählt) oder Sprachphilosophie
- Modul 5: Praktische Philosophie und Ästhetik (siehe Modul 3)
Prüfungsmodalitäten:
Die einzelnen Module werden Studienbegleitend geprüft und bewertet.
In Modul 4 (Theoretische Philosophie) ist eine mündliche Prüfung von einer halben Stunde abzulegen.