Erstantrag für ein Anwendungsfach (DPO3/DPO4/BSc)
Grundsätzlich kann jedes an der Universität Oldenburg angebotenes Studienfach als Anwendungsfach gewählt werden, auch wenn es noch keine Anwendungsfachvereinbarung dafür gibt. Allerdings sollte man darauf achten, daß es einen gewissen Bezug zur Informatik gibt, um zu kennzeichnen, daß dieses Fach auch wirklich ein Anwendungsfach im Sinne des Wortes Anwendung ist.
Für einen Antrag sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Zunächst einmal muß mit dem
anbietenden Fachbereich ein
Veranstaltungsplan mit allen zu belegenden
Veranstaltungen und Wahlmöglichkeiten
inklusive der Prüfungsmodalitäten
festgelegt werden. Dabei orientiert man sich
am besten an einem bereits genehmigten
Anwendungsfach und übernimmt die dort
festgelegte Struktur.
Dies ist am ehesten mit den Studienberatern aus dem Anwendungsfach zu erstellen. Ich rate dringend dazu, sich vorher über die persönlichen Wünsche klar zu werden, da man durch einen Erstantrag den Inhalt des Anwendungsfach seinen persönlichen Vorstellungen entsprechend auslegen kann. Zudem ist den Studienberatern in anderen Fachbereichen meist nicht klar, was in eine Anwendungsfachvereinbarung formal und inhaltlich hineingehört und man vermeidet damit unnötige Iterationen im Prozeß der Studienplanerstellung.
Wichtig ist hierbei auch, auf die Bedingungen der jeweiligen Prüfungsordnung Rücksicht zu nehmen, d.h. z.B. im Falle eines neuen Anwendungsfaches für DPO4/BSC ist darauf zu achten, daß die einzelnen Module vollständig und studienbegleitend benotet werden.
- Liegt ein vollständiger Studienplan,
also eine dann neue
Anwendungsfachvereinbarung vor, muß
diese offiziell vom anbietenden
Fachbereich genehmigt werden, d.h. es
gibt ein Dokument, dessen Inhalt der
Studienplan ist und ein Satz, der
sinngemäß ausdrückt: Der
Fachbereich XY genehmigt die im folgenden
dargestellten Veranstaltungen als
Anwendungsfach XY im Studiengang
Informatik.
Dieses Dokument ist durch Unterschrift eines zuständigen Menschen zu genehmigen, üblicherweise der Dekan des Fachbereiches (wer dies ist, sollte aber der Studienberator vor Ort klären können).
- Ist man im Besitz dieser Genehmigung
folgt der letzte Schritt, der Antrag an den
Prüfungsausschuß im Fachbereich
Informatik. Hierzu ist ein Antrag zu stellen,
der dem eines Einzelantrages
entspricht, sich jedoch in 3 Punkten
unterscheidet:
- Im Feld Begründung kann
nicht auf eine Genehmigung seitens des
Fachbereiches Informatik verwiesen
werden. Stattdessen ist hier eine
textuelle Begründung anzugeben,
welchen Bezug zur Informatik und damit
welchen Sinn ein Studium dieses Faches
als Anwendungsfach im Studiengang
Informatik hat.
Ist diese Begründung hinreichend stichhaltig, steht einer Genehmigung i.a. nichts im Wege.
- Am Ende des Antrages muß der
Passus Eine Genehmigung des
anbietenden Fachbereiches liegt bei
stehen.
- Dem Antrag ist die Genehmigung des
anbietenden Fachbereiches (siehe Punkt
2.) beizulegen.
- Im Feld Begründung kann
nicht auf eine Genehmigung seitens des
Fachbereiches Informatik verwiesen
werden. Stattdessen ist hier eine
textuelle Begründung anzugeben,
welchen Bezug zur Informatik und damit
welchen Sinn ein Studium dieses Faches
als Anwendungsfach im Studiengang
Informatik hat.
- Auf die Genehmigung warten...