Departmentrat

Aufgaben

Der Departmentrat fasst auf der Basis der Zuarbeit der untergeordneten Gremien die für das Department verbindlichen Beschlüsse. Sind dazu Beschlüsse gesamtuniversitärer Gremien notwendig - wie etwa bei der Verabschiedung einer neuen Prüfungsordnung oder der Erstellung eines Berufungsvorschlages  - so beantragt er entsprechende Beschlussfassungen der gesamtuniversitären Gremien.

Einladungen und Protokolle (Zugriff auf Universitätsöffentlichkeit beschränkt)


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Mitglieder

HochschullehrerInnen

Wissenschaftliche MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnen im technischen und Verwaltungsdienst

Studierende

  • Dennis Geesen