Departmentrat
Aufgaben
Der Departmentrat fasst auf der Basis der Zuarbeit der untergeordneten Gremien die für das Department verbindlichen Beschlüsse. Sind dazu Beschlüsse gesamtuniversitärer Gremien notwendig - wie etwa bei der Verabschiedung einer neuen Prüfungsordnung oder der Erstellung eines Berufungsvorschlages - so beantragt er entsprechende Beschlussfassungen der gesamtuniversitären Gremien.
Einladungen und Protokolle (Zugriff auf Universitätsöffentlichkeit beschränkt)
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Mitglieder
HochschullehrerInnen
Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
MitarbeiterInnen im technischen und Verwaltungsdienst
Studierende
- Dennis Geesen
- Dennis Geesen