Studienordnung Gymnasium
Stand 2.3.1994
Studienordnung
für den Ergänzungsstudiengang für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach Informatik
Der Studienordnung liegt die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Lande Niedersachsen (PVO-Lehr I) zu Grunde.
Zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß der PVO-Lehr I ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen nachzuweisen:
- Übungen zu Programmierung oder zu Datenstrukturen
- Programmierkurs für Informatik-Studierende
- Software-Praktikum
- wahlweise
Programmierkurs Prolog und Übungen zu Logik,
oder
Phys.-elektrotechn. Grundlagen (1), Hardware-Praktikum und Übungen zu Rechnerstrukturen - Übungen zu Algebraische Grundlagen der Informatik, Lineare Algebra und Analysis (2)
Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind der Stoff der Lehrveranstaltungen:
- Theoretische Informatik: Grundlagen der Theoretische Informatik, Logik, Programmierkurs Prolog (3)
- Systemorientierte (Praktische) Informatik: Programmierung, Datenstrukturen, Grundbegriffe der Praktischen Informatik/Systemstrukturen
- Anwendungsorientierte Informatik: Software-Technik (Bestandteil des Software-Praktikums und Grundbegriffe der Praktischen Informatik)
- Technische Informatik: Rechnerstrukturen, Hardware-Praktikum (3)
- Gesellschaftliche und historische Aspekte der Datenverarbeitung: Informatik und Gesellschaft, Didaktik der Informatik
- sowie vertiefte Kenntnisse im Bereich Theoretische Informatik und einem weiteren Bereich.
Eine Zwischenprüfung ist für Ergänzungsstudiengänge der Lehrämter nicht vorgesehen.
(1) entfällt für Studierende mit Physik als 1. oder 2. Unterrichtsfach
(2) entfällt, wenn Mathematik oder Physik erstes oder zweites Unterrichtsfach ist.
(3) Je nach Wahl des Hardware-Praktikums oder Programmierkurses Prolog