Kontakt

Prof. Dr. Ira Diethelm

A02-2-235 oder online: https://meeting.uol.de/b/ira-khf-y7w (» Adresse und Lageplan )

donnerstags 13 bis 14 Uhr, online und nach Vereinbarung per Studip

+49 441 798-2990  (F&P

Beratung und Hilfe

in besonderen Fällen

Individuelle Beratung

Sollten Sie Informationen vermissen oder eine individuelle Beratung wünschen, sind Ihnen unsere Fach-StudienberaterInnen gerne behilflich.

Teilzeitstudium

Ein Studium ist auch als "Teilzeitstudium" möglich.

Dazu finden Sie unter uol.de/studium/studierendenstatus  das einzureichende Antragsformular sowie die Teilzeitordnung der Universität Oldenburg.

 Ihr*e Fachstudienberater*in muss Sie zum Teilzeitstudium beraten, um eine möglichst optimale Auswahl von Modulen sicherzustellen, und den Antrag unterschreiben. Den Antrag müssen Sie mit der Rückmeldung beim Immatrikulationsamt einreichen.

Das Formular fragt nur aus statistischem Interesse nach den Gründen für das Teilzeitstudium - diese sind für die Genehmigung nicht relevant.

Nachteilsausgleich

Studieren mit Beeinträchtigungen

Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, praktische Hilfen sowie Gesetze und Empfehlungen.

Sie finden diese unter https://uol.de/studium/behindert-chronisch-kranke-studierende

Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen

Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.

Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern,  wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.

Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches  zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.

Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen

Grundsatzpapier des DfI gegen Diskrimierung und zur sozialen Verantwortung

Wir handeln

  • Wir nehmen unsere Mitverantwortung für die Gesellschaft, in der wir leben, aktiv wahr.
  • In einer vernetzten Welt lassen sich Herausforderungen nur in einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit lösen. Jeder Form von Nationalismus treten wir entschieden entgegen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung benachteiligt oder diffamiert werden.
  • Wir sind nicht bereit, Diskussionen zu tolerieren, die faktenfrei oder auf der Basis von Ressentiments geführt werden.

Was tun bei Diskriminierung?

Ignorieren und verdrängen Sie Diskriminierung nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:

Oldenburg im Oktober 2019

Zwei-Fächer-Bachelor Informatik

Allgemeine Informationen zum Studiengang

Informatik können Sie im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelors mit folgenden Optionen studieren:

  • als Erst- oder Zweitfach (60 Kreditpunkte) oder
  • als Nebenfach (30 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Hauptfach (90 Kreditpunkte)

Das Fach Informatik kann wahlweise mit einem außerschulischen Berufsziel oder mit dem Berufsziel Schule studiert werden. Wenn Sie Lehrkraft werden möchten, beachten Sie bitte die Fächerkombinationen für das jeweilige Lehramt.

Ausrichtung und Ziele

Die Universität bietet sowohl die Möglichkeit, den Zwei- Fächer-Bachelor-Studiengang Informatik zur Vorbereitung auf ein schulisches Berufsziel, als auch Informatik mit einem beliebig gewählten Anwendungsfach zu studieren. Dieser Flyer erläutert das Studium mit schulischem Berufsziel. Sollten Sie sich für ein Informatik-Studium mit einem Anwendungsfach (außerschulisches Berufsziel) interessieren, finden Sie die Informationen im Flyer zum Fachbachelor Informatik. Darüber hinaus bietet die Universität auch BA/MA-Studiengänge zur Wirtschaftsinformatik an, die ebenfalls in separaten Flyern beschrieben sind.

Ohne Informatik und ihre Produkte wäre unser heutiges Leben kaum noch denkbar. Computer sind nicht nur zur Organisation von Informationen und Arbeitsprozessen in Unternehmen unverzichtbar, ihre Nutzung ist auch im privaten Bereich selbstverständlich und zunehmend unsichtbar geworden. Neben diesen „sichtbaren“ Computern spielen aber insbesondere auch „Eingebettete Systeme“ eine große Rolle, d.h. Prozessoren, die beispielsweise in Autos, Flugzeugen oder alltäglichen Haushaltsgeräten, wie Waschmaschinen, die Steuerung übernehmen.

All diesen Anwendungen liegt die systematische, automatisierte Verarbeitung von Informationen, also die wissenschaftliche Disziplin „Informatik“ zugrunde.

Der verantwortliche Umgang mit Information, das Verständnis für konstruktive Abläufe sowie entsprechende Problemlösungsmethoden und das Erwerben algorithmischer und sprachlicher Kompetenzen setzen grundlegende Kenntnisse der Informatik bei möglichst vielen Menschen voraus. Zugleich ist die Informatik zu einer Grundlage für viele Wissensgebiete geworden. Daher etabliert sich das Schulfach Informatik im Fächerkanon der weiterführenden Schulen immer mehr und nimmt an Bedeutung zu. Das Fach soll den Schüler*innen wesentliche Denkweisen der Informatik vermitteln und sie in den Kenntnisstand versetzen, Methoden und Verfahren der Informatik in angemessener Weise konkret anzuwenden und die informatischen Phänomene des Alltags zu verstehen und zu hinterfragen. Grundlage einer ausreichenden Umsetzung in den Schulen ist die Ausbildung qualifizierten Lehrpersonals. Der hier beschriebene Zwei-Fächer-Bachelor bietet den Studierenden die grundlegende Qualifikation, um später unter anderem in dem Arbeitsfeld Schule als Informatiklehrkraft arbeiten zu können. In den nächsten Jahren besteht in den Schulen ein großer Bedarf an Personal in diesem Bereich, so dass das Berufsziel Lehramt Informatik als chancenreich gelten muss.

Sprachkenntnisse

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:

Deutschkenntnisse
  • wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder
  • durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  • durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.


Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
  • Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
  • wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Der Studiengang Zwei-Fächer-Bachelor zielt primär auf die Vertiefung in den Studiengängen Master of Education (Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Haupt- und Realschulen) für das 60 KP-Fach und Master of Education (Lehramt an berufsbildenden Schulen/Wirtschaftspädagogik) für das 30 KP-Fach. Ein regulärer Einstieg in den Schuldienst erfordert einen solchen Master of Education Studiengang (und ein anschließendes Referendariat).

Darüber hinaus sind auch andere interessante Tätigkeitsfelder beim direkten Übergang nach dem Bachelor-Abschluss in die Wirtschaft denkbar beispielsweise bildungsnahe Tätigkeiten in Verlagen oder anderen Medienschaffenden oder in außerschulischen Bildungseinrichtungen. Beachten Sie dabei, dass das 30 KP-Fach lediglich grundlegende Informatikkenntnisse vermittelt, die einer weiteren Vertiefung und Erweiterung bedürfen. Auch das 60 KP-Fach bietet noch kein vollständiges Bild der Informatik.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
  • Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
  • wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. 
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Der Studiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.10.

Die Bewerbungsfrist richtet sich ggf. nach dem Erstfach, wenn es zulassungsbeschränkt ist.

Übersicht Bewerbungsfristen Zwei-Fächer-Bachelor
(Stand: 19.01.2024)  | 
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